Am 21. September 2023 hat der Deutsche Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet, um die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern. Das Gesetz zielt darauf ab, den Primär- und Endenergieverbrauch zu reduzieren, die Energieeffizienzziele zu erreichen und den Import und Verbrauch fossiler Energien zu verringern, um die Energieversorgung zu sichern und den Klimawandel einzudämmen.
Das EnEfG bringt einige neue Anforderungen mit sich, sowohl für Bund, Länder und öffentliche Stellen, als auch für Unternehmen aller Größen. In den folgenden Absätzen informieren wir Sie, was diese Änderungen für Ihr Unternehmen bedeuten.
Folgende Punkte sind neu geregelt worden:
Auch weniger energieintensive Unternehmen (< 7,5 GWh) müssen nach der vom Bundestag verabschiedeten Version des EnEfG einige Anforderungen erfüllen:
Die Energieauditpflicht für Nicht-KMUs bleibt bestehen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme über 43 Mio Euro sind von der Energieauditpflicht betroffen. Wenn Unternehmen sowohl zur Einführung eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems als auch zur Energieauditpflicht verpflichtet sind, wird die Energieauditpflicht für die Übergangsfrist ausgesetzt.
Hinweis zur Veränderung der Energieauditpflicht:
Auf einer Grundlage der EU–Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) wird im Bundestag diskutiert die Pflicht zur Durführung eines Energieaudits nicht mehr an dem Unternehmensstatus KMU/Nicht-KMU festzulegen, sondern einen Schwellenwert von 2,5 GWh Jahresenergieverbrauch für die Energieauditpflicht einzuführen. Im aktuellen EnEfG ist dies jedoch noch nicht enthalten.
Regelungen der Abwärme
Unternehmen müssen Abwärme nach dem aktuellen Stand der Technik vermeiden und auf den technisch unvermeidbaren Anteil reduzieren. Soweit möglich und zumutbar, sollte anfallende Abwärme wiederverwendet werden. Externe Dritte können ebenfalls als mögliche Nutzer in Betracht gezogen werden.
Unternehmen mit einem Gesamt- Endenergieverbrauch von über 2,5 GWh pro Jahr müssen aktiv Maßnahmen zur Vermeidung von Abwärme ergreifen.
Unternehmen müssen Informationen über die bei ihnen anfallende Abwärme auf Anfrage preisgeben, einschließlich Leistung, Wärmemenge und Temperaturniveau. Diese Daten werden der Bundesstelle für Energieeffizienz übermittelt und auf einer Plattform veröffentlicht. Zurzeit ist noch nicht geklärt, wer die Wärmegeber mit den Wärmenutzern zusammenführt.
Energieeffizienz in Rechenzentren ab 300kW Nenn-anschlussleistung
Ab 2024 müssen die Betreiber von Rechenzentren 50 % erneuerbare Energien einsetzen, und ab 2027 wird dieser Anteil auf 100 % erhöht. Die Anforderungen für neue Rechenzentren variieren je nach dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Besonders relevant ist der 1. Juli 2026, da zu diesem Zeitpunkt verschärfte Mindestwerte für den Anteil wiederverwendeter Energie (Abwärmenutzung) und strengere Vorgaben für die Energieverbrauchseffektivität gelten. Diese Grenzwerte werden mit späterer Inbetriebnahme ebenfalls verschärft.
Weitere Details finden Sie in den unten aufgeführten Informationen:
Rechenzentren mit einer Nennanschlussleistung von weniger als 300 kW sind von den oben genannten Pflichten ausgenommen!
Der folgende Zeitstrahl zeigt alle wichtigen Daten und deren Aktionen für Rechenzentren. Durch Klick auf die Grafik vergrößert sich diese.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einführung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystemen nach EMAS. Außerdem bieten wir Ihnen die Durchführung von Energieaudits nach DIN 16247 an. Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für Organisationen verschiedener Branchen.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
Neubau auf der grünen Wiese oder Erweiterung im Bestand – wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und eine ausgereifte Planungsleistung für eine durchdachte Fabrik. Dazu gehört für uns eine grundlegende Master- und Werksstrukturplanung sowie die Begleitung Ihres Projekts bis in die Umsetzung. Ob Neu- oder Reorganisationsplanung - wir sind Experten für die Planung von Fabriken.
In vielen Fabriken sind hohe Bestände, lange Wege-, Such- oder Durchlaufzeiten ein großer Kostenfaktor, der gleichzeitig massiv die Effizienz der Produktion drückt. Dagegen setzen wir unsere Dienstleistung: Unsere Kunden profitieren von einer fundierten, systematischen und analytisch geprägten Beratung. So steigern wir mit Ihnen gemeinsam die Effizienz in Ihrer Produktion.
Hohe und immer weiter steigende Material- und Energiekosten werden zum Effizienzproblem in vielen Fabriken. Wir untersuchen systematisch, an welchen Stellen Potenzial schlummert und weisen dann sinnvolle und wirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung aus. Damit steigern wir die Material- und Energieeffizienz in Ihrer Fabrik - und kürzen dabei gleichzeitig Ihre Energierechnung.
© 2022 GREAN GmbH. All rights reserved.